Kostenübernahme der Ernährungstherapie nach §43 SGB V

1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit Diagnose durch den Arzt/Ärztin

2. Kontaktaufnahme mit mir und übersenden einer Kopie der Notwendigkeitsbescheinigung und wenn vorhanden aktuelle Befundberichte, sowie Laborwerte und Medikation.

3. Ich erstelle einen Kostenvoranschlag entsprechend der Diagnose. Dieser wird zusammen mit der ärztlichen Verordnung und meinem Zertifikat bei der Krankenkasse eingereicht. Der Antrag wird geprüft.

4. Die Ernährungstherapie kann in Anspruch genommen werden. 
Nach jeder Beratung wird eine Rechnung ausgestellt. Die Rechnungen können nach Beenden der Therapie gesammelt für eine Rückerstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden. 
Die Höhe der Erstattung variiert je Krankenkasse und sollte im Vorfeld erfragt werden!
 

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